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Der Planfeststellungsbeschluss für die Umgehung der Umgehung

Der Planfeststellungsbeschluss der Ortsumgehung in Schweinhütt ist da. Wir haben uns seit Beginn gegen dieses Bauprojekt gestellt. Der Bedarf wird mit der Anbindung nach Tschechien und an den Nationalpark begründet, deren Notwendigkeit anzuzweifeln ist. Der Flächen-, Steuergeld- und CO2-Verbrauch ist immens und darf für den fraglichen Nutzen nicht in Kauf genommen werden. Auch wenn einige Anwohner die Ortsumgehung schon lange fordern – der Neubau würde höhere Geschwindigkeiten schaffen und andere Anwohner und Grundstückseigentümer werden die Nachteile tragen müssen. Auch wenn das Stoppen oder Verzögern des Projekts eine Herausforderung darstellt, möchten wir uns klar gegen die Ortsumgehung positionieren und der Bevölkerung deren Sinnlosigkeit vor Augen führen.

Der Link für die Planungsunterlagen:

https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/planfeststellungsverfahren/strassen/20230621_b11/index.html

Dort können die Unterlagen eingesehen werden. Allerdings sind die Pläne und Berichte sehr umfangreich, unter folgendem Link ist  eine graphische 3D-Visualisierung des Projekts einzusehen:

https://www.youtube.com/watch?v=EVXsf8Fy9hM&t=14s

Dort wird auch die große Notwendigkeit großer Geländemodellierungen sichtbar.

Sind Sie ortsansässig oder sind durch andere Gründe von dem Bauprojekt betroffen? Dann melden Sie sich bei uns, umso mehr Menschen sich gegen das Projekt aussprechen, umso besser.

Die Planänderungen (Tektur vom März 2021) weisen erhebliche Mängel auf

Aus Sicht des BN ist der B11-Ausbau bei Schweinhütt nicht genehmigungsfähig. Es wird geltendes Recht nicht beachtet und die Notwendigkeit zur Durchführung mit dem Bundesverkhrswegeplan 2030 begründet, der als verfassungswidrig begutachtet wurde.

Wir appellieren eindringlich, die Planung zu stoppen!

Der Ausbau der B11 bei Schweinhütt stellt eine enorme Mittelverschwendung zu Lasten aller Steuerzahler und vor allem zu Lasten unserer Umwelt und der nachfolgenden Generationen dar. Die Planung ist unzulänglich und bildet nicht den gesamten zu betrachtenden Verkehrsraum ab. Der Vorhabenträger berücksichtigt weder die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes noch geändertes und sich weiterhin veränderndes Verkehrsverhalten. Es fehlt die Berücksichtigung von alternativen und kostengünstigen Lösungen für mehr Verkehrssicherheit, eine plausible Berechnung über den CO2-Verbrauch durch Bau und Betrieb wird nicht vorgelegt. Es wird keine Verantwortung gegenüber Natur und Schöpfung erkennbar.

Wichtige Informationen:

Aus Sicht des BN sind die Planungen zum B11-Ausbau bei Schweinhütt nicht genehmigungsfähig, weil:

  1. Es ist überdimensioniert und stellt eine erhebliche Belastung für Landschaft und Schutzgüter dar.
  2. Das Vorhaben berücksichtigt weder die gegebenen verkehrlichen Bedürfnisse noch erfüllt die Planung fachliche Standards und rechtliche Vorgaben.
  3. Das Vorhaben wurde trotz Überarbeitung in der vorliegenden Tektur nur unwesentlich geändert. Rechtsverbindliche Vorgaben wurden nicht berücksichtigt.
  4. Die Begründung zur Planrechtfertigung muss als unzureichend bezeichnet werden.
  5. Die Planungsunterlagen sind hinsichtlich der Klimaauswirkungen im Sinne der geltenden Klimaschutzgesetzgebung unvollständig.
  6. Das Vorhaben weist erhebliche Planungs- und Verfahrens­mängel auf.

Es ist ethisch nicht vertretbar, dass bei menschlichem Leid und zerstörter Infrastruktur aufgrund der Flutkatastrophe im Sommer 2021, wie zum Beispiel im Ahrtal und anderen Regionen, unwichtige Maßnahmen, wie die Vorliegende, unnötig Ressourcen bei Planungskapazität, Kapazität zur Bauausführung und erhebliche Finanzmittel bindet.

Der BN lehnt das Vorhaben in der geplanten Version ab!

 


Die Planungsunterlagen zum Ausbau der B11 bei Schweinhütt sind nicht genehmigungsfähig

Klimaschutzgesetz wird missachtet / Nutzen-Kosten-Faktor schön gerechnet / Erhebliche Kostenüberschreiung / Bundesverkehrswegeplan verfassungswidrig /

25 Seiten umfasst die Stellungnahme, die die BN-Kreisgruppe zu den geänderten Planungen des Vorhabenträgers (Staatliches Bauamt Passau) ausgearbeitet hat. Auch die in der Tektur vom März 2021 (veröffentlicht im November 2021) dargestellten Änderungen können die Notwendigkeit der Maßnahmen nicht plausibel begründen. Beim Durcharbeiten des Erläuterungsberichts stellt sich die Frage, ob der Vorhabenträger selber an seine Ausführungen glaubt.

Wir haben uns bemüht, die Planunterlagen eingehend zu prüfen, sagt Vorsitzender Schwab.
Sollten wir wichtige Aspekte übersehen haben, sind wir über Anmerkungen aus der Öffentlichkeit dankbar. Bitte richten Sie Ihre Anmerkungen und Ergänzungen gerne an regen@bund-naturschutz.de.

Roland Schwab weist darauf hin, dass die in der BN-Stellungnahme zusammengefassten Ergebnisse auch von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern für eigene Stellungnahmen verwendet werden dürfen.

Nachfolgend die Haupt-Kritikpunkte an der Planungsunterlage, die der BN in seiner Stellungnahme ausführlich dargelegt:

  1. Wir stellen fest, dass auch in der vorliegenden Tektur keine begründbare Notwendigkeit für den Ausbau der B11 bei Schweinhütt zu erkennen ist.
  2. Die Maßnahme zeigt erhebliche Planungsfehler und sucht die Planrechtfertigung in fabulierten Bedarfen und Notwendigkeiten.
  3. Der Vorhabenträger missachtet die im LEP unter 4.2 vorgegebenen Grundsätze. Insbesondere wird vom „Netz der Bundesfernstraßen“ gesprochen, der Vorhabenträger plant jedoch ohne erkennbare Zusammenhänge in kleinen Bauabschnitten.
  4. Der Vorhabenträger verweist beispielsweise auf die Tauglichkeit der Planfeststellungs-Trasse für militärischen Schwerverkehr. Dies steht in keinem plausiblen Zusammenhang mit dem Gesamtausbaustandard der B11 in ihrer Funktion als Zubringer zur A3 und A92. Aufgrund einer für hohe Tonnagen beschränkten Brücke bei Grafling ist die B11 nicht für (militärische) Schwertransporte geeignet. Auch die Zuführung des Schwerverkehrs über die B85 in Richtung Cham ist nicht möglich, weil der Vorhabenträger die Sanierung der Riedbachbrücke vernachlässigt hat.
  5. Die Einstufung in den Vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 mit einem NKF von 2,1 ist nicht haltbar: Sie erfolgte auf Grundlage einer irreführenden Kostenschätzung (bisher tatsächliche Kostenver­doppelung von 10 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro), die zudem den Ausbau des Knoten­punktes zur St2134 bei Dreieck (Distanz zum angegebenen Ausbauende der Planfeststellung 200 Meter!) nicht berücksichtigt. Zusätzliche Baukosten für den Knotenanschluss geschätzt mindestens 5 Mio. Euro.
  6. Die Einstufung in den Vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 wird mit der grenzüberschrei­tenden Bedeutung der B11 als E53 versucht zu begründen. Bereits bei Erstellung des BVWP war bekannt, dass der Ausbau der E53 auf tschechischem Staatsgebiet nicht vergleichbar fortgesetzt wird und „Zwangspunkte“ (Höhenbegrenzung der Bahnunter­führung bei Železna Ruda, Topografie am Rande des Landschaftsschutzgebietes Sumava) nicht beseitigt werden.
  7. Der Vorhabenträger leitet eine Verpflichtung zu Planung und Ausbau aus der Einstufung in den Vordringlichen Bedarf ab. Bei prognostizierter annähernd gleichbleibender Verkehrs­belastung und einer Vervielfachung der Ausführungskosten von zum derzeitigen Stand von 10 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro (Kostenschätzung für 2030 dürfte mit etwa 40 Mio. Euro angesetzt werden?) kann ein NKF über 1 nicht mehr dargestellt werden!  
  8. Das Projekt bezieht sich auf den geltenden Bundesverkehrswegeplan, dessen Verfassungs­widrigkeit zwischenzeitlich festgestellt wurde.
  9. Zudem ist bekannt, dass der BVWP-Finanzierungsplan unzureichend ist und die zur Verfügung stehende Mittel selbst für die im Vordringlichen Bedarf angemeldeten Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen. Der Bundesrechnungshof hat eine unzureichende und nicht nachvollziehbare Überprüfung der angemeldeten Straßenbauprojekte kritisiert!
  10. Der Vorhabenträger erklärt das geltende Klimaschutzgesetz für seine geplante Maßnahme als nicht bindend!
  11. Eine Alternativenprüfung und das Minimierungsgebot wurden nicht berücksichtigt.
  12. Zielsetzung des Vorhabenträgers ist eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit und damit die Zunahme des Individualverkehrs, was den Zielen einer CO2-Reduzierung massiv widerspricht!
  13. Eine schlüssige Analyse, in welchem Zeitraum die zum Beispiel durch den Bau, die Beschaf­fung von Baumaterialien und Hilfsstoffen sowie durch den Baustellenverkehr entstehenden Emissionen aufgrund der vom Vorhabenträger angenommenen Treibstoffeinsparung (bei höheren Geschwindigkeiten?!) ausgeglichen werden, wird nicht vorgelegt.
  14. Eine schlüssige Analyse, wie der Vorhabenträger zur Annahme kommt, dass nach Bauumsetzung eine Treibstoff- und Emissionsreduktion unter fließenden Verkehr eintritt, wird nicht vorgelegt.
  15. Die Nichtberücksichtigung der geltenden Klimaschutzgesetzgebung ist ein schwerwiegender Mangel! Bei vergleichbaren Fällen laufen bereits die ersten Klageverfahren gegen den Planfeststellungs­beschluss.

 

 


B11 Verlegung der Ortsumfahrung Schweinhütt / Sachstand 2017

Der Link zu den Planungsunterlagen 2017

Unsere Stellungnahme im Rahmen des Planfestellungsverfahrens

Rund 14 Mio. Euro sollen hier für 2,6 km Ausbaustrecke zur Umfahrung der bisherigen Ortsumfahrung Schweinhütt vergraben werden. Im Jahr 2012, bei der Eingabe zum Bundesverkehrswegeplan, lag die Schätzung noch bei 10 Mio. Euro! Das Staatliche Bauamt argumentiert mit einer notwendigen Verbesserung der Leistungsfähigkeit, sprich Geschwindigkeitserhöhung, und der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Als Planungsgrundlage werden alte Verkehrszählungen angeführt. Kein Wunder, die neuen Zahlen weisen einen deutlichen Verkehrsrückgang auf.

Mit den gleichen Argumenten wurde schon der Ausbauabschnitt zwischen Stausee und Schweinhütt realisiert. Ergebnis: eine massive Unfallhäufung! Sollen nun die Fehler des vorherigen Ausbauabschnitts beseitigt werden? Der Preis dafür ist hoch – abgesehen von den verschwendeten Steuergeldern. Enormer Landschaftsverbrauch, Zerstörung der Heimat und der Kulturlandschaft, Verlagerung der Lärmemission von Schweinhütt nach Bettmannsäge. Und nicht zuletzt wird ein weitum bekanntes Stück Dorfkultur und Imagefaktor für die Tourismusregion zunichtegemacht. Denn die bekannte Waldweihnacht wird ihr romantisches Flair verlieren.

Es ist höchste Zeit für ein Umdenken bei Straßenbaumaßnahmen!

>>> Die Mittelver­schwendung für überdimensionierte, nicht bedarfsgerechte politische Prestige­projekte, wie hier bei der Ortsumfahrung Schweinhütt, muss zu Gunsten einer nachhaltigen Planung gestoppt werden.

>>> Eine nachhaltige Infrastrukturpolitik zu Gunsten von Erhalt und Sanierung des zum Teil maroden Bestand-Netzes ist einzuleiten!

>>> Mehr Sicherheit und ungestörter Verkehrsfluss, sowie eine nachhaltige Reduzierung der Emissionen ist nur durch Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen.

>>> Nicht alles was nach den Planern sinnvoll erscheint ist es auch, wie das Beispiel des Kreuzungsausbaus in Viechtach zeigt.

 

 


Waldweihnacht Schweinhütt

Das Ende der Romantik?

B11 Waldweihnacht auf der Dreispurigen - sehr romantisch!

Wie sollen wir in Zukunft unsere Waldweihnacht feiern? Gar nicht mehr? Auf der Betonbrücke? Unter der Betonbrücke? 

♣ Die romantische Waldweihnacht bei Schweinhütt als Drive-In mit eigenem Verkehrsknoten.


Bildbearbeitungen mit Hilfe von Google Earth und dem Bayernatlas


*Bei Fotos und Filmen der Kreisgruppe Regen handelt es sich teils um Film- und Fotomontagen. Sie beruhen auf den Angaben aus den Plänen der Planfeststellungsverfahren des Staatlichen Bauamts. Alle weiteren Details wurden mit Daten von Bayernatlas, Google Earth Pro oder teilweise vor Ort aufgenommen Fotos erstellt. Optische Realisierungen beruhen auf Annahmen. Wir erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit.